März 19, 2024

Beitragsordnung

Stand 25.10.2012

Aufgrund des § 4, Abs. 2 und § 8, Abs. 1.7 der Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Ahrweiler e.V. vom 23. Februar 2007 wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Ahrweiler e.V., nachfolgend KFV genannt, die Beitragsordnung vom 25.10.2012 geändert und erhält folgende Fassung:

§1 Beitragspflichtige Mitglieder

(1) Beitragspflichtige Mitglieder des KFV können laut § 3 der Satzung sein:

  1. Einzelne Feuerwehren aus dem Landkreis Ahrweiler
  2. Alters- und Ehrenabteilungen der einzelnen Feuerwehren aus dem Landkreis Ahrweiler
  3. Werkfeuerwehren aus dem Landkreis Ahrweiler
  4. Einzelpersonen des Feuerwehrwesens aus dem Landkreis Ahrweiler
  5. Einzelne aktive Feuerwehrangehörige, aus dem Landkreis Ahrweiler, sofern die Feuerwehr nicht Mitglied ist
  6. Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen aus dem Landkreis Ahrweiler
  7. Feuerwehrmusikzüge aus dem Landkreis Ahrweiler
  8. Fördernde Mitglieder
    1. juristische Personen
    2. natürliche Personen
  9. Feuerwehrfördervereine aus dem Landkreis Ahrweiler.

(2) Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende und die Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ahrweiler e.V. sind beitragsfrei.

(3) Bestehende Beitragspflichten der Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ahrweiler e.V. in Bereichen außerhalb des Kreisverbandes bleiben hiervon unberührt.


§2 Berechnungsgrundlage

(1) Beitragsmaßstab ist die Anzahl,

  1. aller aktiven Feuerwehrangehörigen einer Feuerwehr und Werkfeuerwehr
  2. aller Mitglieder der Alters- oder Ehrenabteilung einer Feuerwehr
  3. aller Mitglieder eines Feuerwehrmusikzuges, Feuerwehrspielmannzuges etc., ausgenommen Feuerwehrangehörige, die bereits als aktive Mitglieder geführt werden
  4. aller Mitglieder eines Feuerwehrfördervereines, ausgenommen Feuerwehrangehörige, die bereist als aktive Mitglieder geführt werden
  5. fördernde Mitglieder.

(2) Mitgliedermeldungen:

Die Mitgliedermeldungen, Stand 31. Dezember sind unaufgefordert dem KFV jährlich bis 15. Januar des Folgejahres durch die Beitragspflichtigen zu melden.

Die Mitgliedermeldungen gelten als Maßstab für:

  1. Beitragsberechnung des KFV
  2. die Mitgliedermeldung an den Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V.

(3) Aus den Mitgliederzahlen bildet sich der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr. Sofern keine Meldung erfolgt, werden die Daten des Vorjahres als Maßstab verwendet

(4) Nicht genaue bzw. zu wenig angegebene Mitgliederzahlen gelten als unterversichert und können bei einem evt. Schadensfall zum Verlust oder Minderung der Versicherungsleistung führen


§3 Beitragshöhe

(1) Es werden pro Person folgende Jahresbeiträge festgesetzt:

  1. aktive Feuerwehrangehörige der Feuerwehren 4,90 €
  2. Mitglieder Alters- und Ehrenabteilungen 2,10 €
  3. Mitglieder der Werkfeuerwehren 4,90 €
  4. Einzelpersonen des Feuerwehrwesens 15,00 €
  5. Einzelne aktive Feuerwehrangehörige deren Feuerwehr nicht Mitglied ist 4,90 €
  6. Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen 15,00 €
  7. Mitglieder der Feuerwehrmusik
    1. Mitglieder der Feuerwehrmusik, ab 16 Jahre 3,10 €
    2. Jugendliche Mitglie der der Feuerwehrmusik bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres 2,10 €
  8. Fördernde Mitglieder
    1. natürliche Personen mindestens 25,00 €
    2. juristische Personen gemäß Vorstandsbeschluss
  9. Mitglieder der Feuerwehrfördervereine 2,10 €

(2) Ein jährlicher Wiederholungsbeschluss ist nicht erforderlich


§4 Beitragszahlweise

(1) Der Jahresbeitrag wird aus den § 1 bis § 3 dieser Ordnung ermittelt und mit dem Datum der Verbandsversammlung fällig. Er wird schriftlich angefordert. Er ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen auf das vom Verband geführte Konto ohne Abzug zu zahlen


§5 Schlussbestimmungen

(1) Alle Personenbezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form

(2) Änderungen redaktioneller Art können durch den Verbandsvorstand, ohne Verbandsbeschluss, durchgeführt werden. Die Mitglieder sind hierüber schriftlich zu verständigen.

(3) Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2013 in Kraft

Dernau, 25.10.2012

Eduard Krahe

Verbandsvorsitzender